Am 26.06.2017 ist die Vierte Richtlinie zur Geldwäschebekämpfung in Kraft getreten.
Sie verschärft die bestehenden Regelungen und sorgt für eine wirksamere Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Zudem schafft sie mehr Transparenz, um Steuervermeidung zu verhindern. Zusätzliche Maßnahmen zur weiteren Stärkung der Richtlinie sind bereits in einem fortgeschrittenen Stadium. Darüber hinaus veröffentlichte die Kommission am 26.06.2017 einen Bericht, mit dem die Behörden der Mitgliedstaaten beim praktischen Vorgehen gegen Geldwäsche-Risiken unterstützt werden sollen.
Gemäß den Vorgaben der neuen Richtlinie hat die Kommission bewertet, wie hoch die Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in verschiedenen Branchen und für unterschiedliche Finanzprodukte sind. Der am 26.06.2017 veröffentlichte Bericht benennt die riskantesten Bereiche und die von Kriminellen am häufigsten genutzten Geldwäschepraktiken.
Bestehende Regelungen verschärfen
Die Vierte Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche verschärft bestehende Vorschriften durch die folgenden Änderungen:
– Die Pflicht zur Risikobewertung für Banken, Anwälte und Steuerberater wird intensiviert;
– für Unternehmen werden klare Transparenzanforderungen hinsichtlich der wirtschaftlichen Eigentümer festgelegt. Diese Informationen werden in einem zentralen Register, beispielsweise einem Handelsregister, gespeichert und stehen nationalen Behörden und Verpflichteten zur Verfügung;
– die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen den zentralen Meldestellen der verschiedenen Mitgliedstaaten zur Ermittlung und Verfolgung verdächtiger Geldtransfers wird erleichtert, um terroristische Aktivitäten und andere Straftaten aufzudecken und zu verhindern;
– es wird eine kohärente Strategie gegenüber Drittländern mit einem unzureichenden Vorgehen bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gewährleistet;
– die Sanktionsbefugnisse der zuständigen Behörden werden erweitert.
Im Juli 2016 hatte die Kommission einen Vorschlag zur weiteren Verschärfung dieser Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und zur Erhöhung der Transparenz in Bezug auf die tatsächlichen Eigentümer von Gesellschaften und Trusts angenommen. Die Kommission fordert das Europäische Parlament und den Rat auf, ihre gesetzgeberische Arbeit so schnell wie möglich abzuschließen, damit die neuen Vorschriften rasch in Kraft treten können. Aufbauend auf der Vierten Geldwäscherichtlinie werden diese neuen Vorschriften einen robusten EU-Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche schaffen.
Verbesserte Risikobewertung am Binnenmarkt
Der supranationale Risikobewertungsbericht soll die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, Risikobereiche, in denen es zu Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung kommen kann, zu erkennen, zu analysieren und anzugehen. In dem Bericht werden die Risiken in den Finanz- und Nicht-Finanzsektoren analysiert und neu entstehende Risiken etwa durch virtuelle Währungen oder Crowdfunding-Plattformen untersucht. Der Bericht enthält:
– eine ausführliche, nach Bereichen aufgeschlüsselte Bestandsaufnahme der Risiken sowie eine Liste der bevorzugten Geldwäschemethoden von Straftätern;
– Empfehlungen an die Mitgliedstaaten zum angemessenen Vorgehen gegen die ermittelten Risiken – beispielsweise durch eine intensivere Risikoanalyse oder Aufsicht bei bestimmten Tätigkeiten.
Zudem sagt die Kommission zu, Möglichkeiten zu prüfen, wie sich die Tätigkeit und grenzübergreifende Zusammenarbeit von zentralen Meldestellen optimieren lässt.
Vierte Geldwäscherichtlinie
Die Mitgliedstaaten sollten die Kommission bis 26.06.2017 von der Umsetzung der Vierten Geldwäscherichtlinie unterrichtet haben. Die Europäische Kommission wird jetzt den Stand der Umsetzung prüfen und sich rasch mit den Mitgliedstaaten in Verbindung setzen, falls sie die notwendigen Maßnahmen noch nicht ergriffen haben.
Supranationaler Risikobewertungsbericht
Die Kommission wird die im Bericht skizzierten notwendigen Maßnahmen ergreifen. Dazu gehört auch, Möglichkeiten zu prüfen, wie sich die Tätigkeit und grenzübergreifende Zusammenarbeit von zentralen Meldestellen durch spezifische EU-Regelungen optimieren lässt. Die Kommission wird zudem im Zusammenspiel mit den Mitgliedstaaten die Umsetzung der Empfehlungen verfolgen.
Ferner wird sie die Entwicklung der Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung weiterhin beobachten und bis spätestens Juni 2019 und im Anschluss im Zwei-Jahres-Takt eine aktualisierte Bewertung dieser Risiken erstellen.
Hintergrund
Der neue Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche besteht aus zwei Rechtsakten (IP/15/5001): der Vierten Geldwäscherichtlinie und der Geldtransfer-Verordnung, die beide am 20.05.2015 verabschiedet wurden.
Im Juli 2016 hat die Kommission einen Vorschlag vorgelegt, um schärfer gegen die Terrorismusfinanzierung vorzugehen und nach den Enthüllungen der Panama-Papiere mehr Transparenz bei Finanztransaktionen zu gewährleisten (IP/16/2380). Diese Änderungen zielen darauf ab, strenge Sicherheitsvorkehrungen für Finanzströme aus stark risikobehafteten Drittländern zu treffen, den Zugang der zentralen Meldestellen zu Informationen einschließlich zentraler Bankkontenregister zu verbessern und gegen das Risiko anzugehen, dass terroristische Aktivitäten mit Hilfe von virtuellen Währungen und Prepaid-Karten finanziert werden. Der Vorschlag wird derzeit von Rat und Europäischem Parlament verhandelt, eine Verabschiedung noch in diesem Jahr ist zu erwarten.
Quelle: EU-Aktuell v. 26.06.2017
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