Der Bundespräsident hat Vorsitzenden Richter am Landgericht Wolfgang Schmidt zum Richter am BGH ernannt.
Richter am BGH Schmidt ist 55 Jahre alt. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er 1992 in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Während seiner Proberichterzeit war er bei dem LG Essen sowie den AG Bottrop, AG Essen-Borbeck, AG Gelsenkirchen und AG Gelsenkirchen-Buer tätig. Im Februar 1997 wurde er zum Richter am LG Essen ernannt. Nach einer Abordnung an das OLG Hamm in der Zeit von Oktober 2001 bis Juni 2002 erfolgte im März 2003 seine Beförderung zum Vorsitzenden Richter am LG Essen, wo ihm in der Folgezeit der Vorsitz in verschiedenen Strafkammern und daneben die Aufgaben des Pressesprechers übertragen waren. Schmidt war von Juli 2003 bis Juli 2005 als Referent und erneut seit April 2013 u.a. als Referatsleiter an die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen abgeordnet.
Das Präsidium des BGH hat Herrn Schmidt dem 2. Strafsenat des BGH zugewiesen und ihn zugleich mit ermittlungsrichterlichen Aufgaben betraut.
Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 73/2017 v. 15.05.2017
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