Der BGH hat die Verurteilung des Betreibers so genannter „Abo-Fallen“ im Internet wegen versuchten Betruges bestätigt.
Das LG Frankfurt am Main hatte den Angeklagten unter Freisprechung im Übrigen wegen versuchten Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. …